Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft: 21.08.2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Jede Gemeinde legt Höhe und Regeln selbst fest — bundesweite Sätze gibt es nicht.
- Berlin: 120 Euro für den ersten Hund, 180 Euro für jeden weiteren.
- 🔴 Anmelden musst du binnen eines Monats, sonst wird nachgefordert.
- 2024 zahlten Hundehalter rund 430 Millionen Euro Hundesteuer.
Die Hundesteuer ist die einzige Steuer, die du wegen eines Tieres zahlst. Sie fällt jedes Jahr an, unabhängig davon, wie klein dein Hund ist oder wie selten er vor die Tür kommt. Wie viel du zahlst, hängt allein von deinem Wohnort ab. Ich zeige dir, wer sie festlegt, wann du anmelden musst und wer nichts zahlt.
Die kurze Antwort
Deine Gemeinde bestimmt den Satz. Anmelden musst du kurz nach dem Einzug des Hundes. Für Tierheimhunde, Blindenführhunde und Sozialleistungsempfänger gibt es Befreiungen.
🔴 Häufigster Fehler
Die Abmeldung vergessen. Nach Umzug, Abgabe oder Tod des Hundes läuft die Steuer weiter, bis du sie stoppst.
Wer die Höhe festlegt
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Artikel 105 des Grundgesetzes erlaubt den Ländern, solche Steuern zu regeln. Die Länder geben das Recht an die Kommunen weiter. Jede Stadt beschließt also ihre eigene Satzung.

Für dich heißt das: Ein Umzug über die Stadtgrenze kann den Betrag halbieren oder verdoppeln. Ich habe das selbst erlebt, als ein Freund von einer Kleinstadt nach Berlin zog. Sein Beitrag stieg um mehr als das Doppelte, obwohl der Hund derselbe blieb.
Wie viel dabei zusammenkommt, zeigt das Statistische Bundesamt. 2024 nahmen Städte und Gemeinden rund 430 Millionen Euro ein, ein Plus von 2,2 Prozent gegenüber 2023. Zehn Jahre zuvor waren es 309 Millionen. Das ist ein Anstieg von 39,3 Prozent.
Berlin im Vergleich: Die Regeln unterscheiden sich von Ort zu Ort.
Anmelden: Frist, Weg, Bescheid

In Berlin meldest du deinen Hund binnen eines Monats an, gerechnet ab Kauf oder Umzug. Für Welpen unter drei Monaten gilt eine längere Frist: bis zum vierten Lebensmonat. Das steht so beim Service Berlin.
Drei Wege führen zum Ziel. Du trägst den Hund online ins Hunderegister ein, dann gilt das gleichzeitig als Steueranmeldung. Oder du nutzt Elster. Oder du schickst das Formular per Post. Der Bescheid kommt nach etwa vier Wochen.
Danach zahlst du vierteljährlich, wie die Senatsverwaltung für Finanzen erklärt: am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember. Den ersten Betrag überweist du einen Monat nach dem Bescheid. Wer das Lastschriftmandat erteilt, muss an keinen Termin mehr denken. Was sonst noch im ersten Jahr anfällt, rechnet Was ein Hund kostet vor.

🔴 Wer nichts zahlt
Drei Gruppen sind in Berlin befreit. Blindenführ- und Servicehunde kosten keine Steuer. Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, zahlt fünf Jahre lang nichts. Und wer Bürgergeld, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, wird ebenfalls befreit.
Aus meiner Erfahrung wird die Tierheim-Regel am häufigsten übersehen. Sie gilt nicht automatisch. Du musst sie beantragen und den Übernahmevertrag beilegen. Wer das ein Jahr später merkt, hat vier Quartale umsonst gezahlt.
Andere Kommunen kennen weitere Ermäßigungen: für Hütehunde, für Rettungshunde, teils für Hunde in Einzelhaushalten auf dem Land. Ein Blick in die Satzung deiner Gemeinde lohnt sich also. Meine langjährige Erfahrung sagt: Der Anruf beim Bürgeramt dauert fünf Minuten und spart im besten Fall dreistellige Beträge.
Nicht befreit bist du dagegen von der Haftung. Die Steuer hat mit Versicherungsschutz nichts zu tun. Warum die Hundehaftpflicht in einigen Bundesländern Pflicht ist, steht dort. Welche weiteren Verträge sinnvoll sind, ordnet Hundeversicherung ein.
Diese vier Punkte klärst du vor der Anmeldung
- Wie hoch ist der Satz in deiner Gemeinde für den ersten Hund?
- Gilt für deine Rasse ein Sondersatz?
- Kommt eine Befreiung oder Ermäßigung für dich infrage?
- Bis wann läuft die Frist? Was passiert bei Verspätung?
Und für den Alltag danach: Welpen richtig füttern.
Fazit: Die Hundesteuer richtet sich nach deinem Wohnort, nicht nach deinem Hund. Melde ihn früh an, frag aktiv nach Befreiungen und denk an die Abmeldung, wenn sich etwas ändert. Mehr Aufwand steckt nicht dahinter. Wer die Frist verstreichen lässt, zahlt am Ende drauf.
Häufige Fragen zur Hundesteuer
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Das legt deine Gemeinde fest. In Berlin zahlst du 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 180 Euro für jeden weiteren. Anderswo liegen die Sätze niedriger oder höher.
🔴 Wer bestimmt die Höhe?
Die Kommune. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Jede Stadt und jede Gemeinde beschließt ihre eigene Satzung. Deshalb helfen bundesweite Durchschnittswerte kaum weiter.
Wann muss ich meinen Hund anmelden?
In Berlin binnen eines Monats nach dem Kauf oder nach dem Umzug in die Stadt. Ist dein Hund jünger als drei Monate, reicht die Anmeldung bis zum vierten Lebensmonat.
Wo melde ich den Hund an?
In den meisten Kommunen bei der Stadtkasse oder dem Bürgeramt. Berlin ist eine Ausnahme: Dort ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig. Die Eintragung ins Hunderegister gilt dort gleichzeitig als Steueranmeldung.
Wann wird die Steuer fällig?
In Berlin zahlst du vierteljährlich, jeweils am 5. März, 5. Juni, 5. September und 5. Dezember. Den ersten Betrag überweist du einen Monat nach dem Bescheid.
Brauche ich noch eine Hundesteuermarke?
In Berlin nicht mehr. Diese Pflicht ist zum 1. Januar 2024 weggefallen. Andere Gemeinden geben weiterhin Marken aus.
Wer zahlt keine Hundesteuer?
Blindenführ- und Servicehunde sind in Berlin befreit. Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, zahlt fünf Jahre lang nichts. Auch für Bürgergeld, Grundsicherung und Leistungen nach dem AsylbLG gibt es eine Befreiung.
Zahle ich für den zweiten Hund mehr?
Ja, fast überall. Berlin verlangt für den zweiten Hund 180 statt 120 Euro. Der Aufschlag soll die Zahl der Hunde pro Haushalt begrenzen.
Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?
Die Kommune fordert die Steuer nach und kann ein Bußgeld verhängen. Die Höhe steht in der jeweiligen Satzung und fällt sehr unterschiedlich aus.
Muss ich den Hund abmelden?
Ja. Stirbt dein Hund, ziehst du weg oder gibst du ihn ab, meldest du das derselben Stelle. Sonst läuft die Steuer weiter.
Gilt für Listenhunde ein höherer Satz?
In vielen Kommunen ja. Manche Städte verlangen für sogenannte gefährliche Hunde ein Vielfaches des normalen Satzes. Ob und für welche Rassen das gilt, steht in der Satzung deiner Gemeinde.
Wie viel Geld bringt die Hundesteuer?
Rund 430 Millionen Euro flossen 2024 an Städte und Gemeinden. Das ist ein Rekord. Zehn Jahre zuvor waren es 309 Millionen Euro.
Quellen
- Statistisches Bundesamt – Erneut Rekordeinnahmen: 430 Millionen Euro aus Hundesteuer im Jahr 2024
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin – FAQ Hundesteuer
- Service Berlin – Hund steuerlich anmelden
- Grundgesetz Artikel 105 – Gesetzgebungskompetenz für örtliche Steuern
Über den Autor

Kevin Roth
Co-Gründer von Lucky Pets
Die Idee hinter Lucky Pets entstand aus der Erfahrung, dass viele Alltagsbeschwerden bei Hunden falsch behandelt oder einfach ausgesessen werden. Unser Ziel war eine Lösung, die im Alltag wirklich funktioniert, ohne Stress für Hund und Halter.
Gemeinsam mit Tierärzten und Ernährungsexperten entwickeln wir Ergänzungsfutter mit pflanzlichen Zutaten, das du deinem Hund einfach zum Futter gibst. In Deutschland hergestellt — und von über 80.000 Hundehaltern im Alltag erprobt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine tierärztliche Beratung und keine Steuerberatung. Sätze, Fristen und Befreiungen unterscheiden sich je nach Gemeinde. Maßgeblich ist immer die Satzung deiner Kommune.
