Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft: 25.08.2026 · Lesezeit: 7 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- Der Begriff Kriegshund ist historisch — heute heißt es Diensthund.
- 2021 sollte eine Ausnahme für Diensthunde ins Tierschutzgesetz.
- BTK und TVT lehnten das ab — mit Verweis auf Art. 20a GG.
- Seit 2022 sind schmerzhafte Trainingsmittel für alle Hunde verboten.
Die interessante Frage hinter dem Stichwort Kriegshunde ist keine historische. Sie wurde 2021 im Bundesrat gestellt.
Die kurze Antwort
Kriegshunde sind Geschichte, Diensthunde sind Gegenwart — und für sie gelten dieselben Tierschutzregeln wie für jeden Familienhund.
Der entscheidende Punkt
Ein Vorstoß, Diensthunde von diesen Regeln auszunehmen, wurde von den tierärztlichen Fachverbänden abgelehnt.
Vom Kriegshund zum Diensthund
Hunde wurden über Jahrhunderte in Konflikten eingesetzt — als Wachtiere, als Meldegänger, im Sanitätsdienst und zum Transport. Der Begriff Kriegshund stammt aus dieser Zeit.

Heute ist er aus dem amtlichen Sprachgebrauch verschwunden. Bundeswehr, Polizei und Zoll sprechen von Diensthunden. Deren Aufgaben liegen bei Schutz, Suche und Sprengstoff- oder Rauschgiftspürarbeit.
Aus meiner Erfahrung führt der historische Begriff deshalb in die Irre. Wer heute nach Kriegshunden sucht, landet bei einer Frage der Gegenwart: Welche Ausbildungsmethoden sind bei Diensthunden erlaubt? Wie Hunde überhaupt lernen, steht in Erziehung des Hundes.
Rechtsrahmen nach der BTK/TVT-Stellungnahme vom 17.01.2022.
Der Vorstoß von 2021
Im Dezember 2021 brachte das Land Niedersachsen einen Gesetzesantrag in den Bundesrat ein, Drucksache 838/21. Ziel war eine Ausnahmeregelung zu § 3 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes — jener Vorschrift, die Ausbildung mit erheblichen Schmerzen verbietet. Die gemeinsame Stellungnahme von Bundestierärztekammer und TVT dokumentiert den Vorgang.
Die Reaktion der beiden Verbände fiel eindeutig aus. Sie lehnten den Antrag aus fachlichen Gründen ab und baten die Ausschussmitglieder, der Bundesratsinitiative nicht zuzustimmen.

Der Antrag hätte dazu geführt, dass bei Ausbildung und Einsatz von Diensthunden das Zufügen von erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugelassen worden wäre.
Warum das Schutzniveau nicht sinken darf
Das Hauptargument stützt sich auf das Grundgesetz. Seit 2002 ist der Tierschutz in Deutschland durch die Verankerung in Artikel 20a ein festgelegtes Staatsziel.
Daraus leiten BTK und TVT ein Verschlechterungsverbot ab. Die Aufnahme des Staatsziels resultiere grundsätzlich in einem solchen Verbot — das Niveau der bereits 2002 geltenden Tierschutzvorschriften dürfe nicht herabgesenkt werden.
Dazu kommt der Grundsatz aus § 1 des Tierschutzgesetzes. Es wurde erlassen aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Schmerzen ohne vernünftigen Grund widersprechen dem.
Was seit dem 1. Januar 2022 gilt
- Verbot von Stachelhalsbändern bei Ausbildung, Erziehung und Training.
- Verbot anderer für Hunde schmerzhafter Mittel.
- Maßstab ist die Schmerzhaftigkeit, nicht die Erheblichkeit.
- Die Regel gilt für alle Hunde ohne Ausnahme.
- Grundlage: § 2 Absatz 5 Tierschutz-Hundeverordnung.
Die TVT hatte Stachelhalsbänder und Endloswürger bereits 1999 als tierschutzwidriges Zubehör eingestuft.
Die schärfere Grenze für Hunde

Die Stellungnahme nennt die Verordnungsänderung ausdrücklich einen großen Erfolg aus Sicht des Tierschutzes. Seit dem 1. Januar 2022 ist der Einsatz von Stachelhalsbändern oder anderer für Hunde schmerzhafter Mittel bei Ausbildung, Erziehung und Training konkret verboten.
Der Maßstab ist dabei ein anderer als im Gesetz. Für andere Mittel ist das Kriterium der Schmerzhaftigkeit ausschlaggebend — damit gilt für Hunde eine deutlich geringere Grenze der Einwirkung, als sie im Tierschutzgesetz formuliert ist.
Meine langjährige Erfahrung mit Trainingsdiskussionen zeigt, dass genau dieser Unterschied selten bekannt ist. Erheblich und schmerzhaft sind nicht dasselbe. Mehr zu den Folgen harter Methoden in Vergisst ein Hund Schläge?.
Warum ein kurzfristiger Reiz nicht reicht
Der Gesetzesantrag arbeitete mit der Formulierung kurzfristiger Reiz. Die Verbände halten sie für nicht ausreichend konkret.
Ihr Einwand geht weiter. Wiederholt umgesetzt könne ein solcher Reiz sogar einen Straftatbestand nach § 17 Nummer 2b Tierschutzgesetz darstellen.
Dort wird bestraft, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Eine gesetzliche Erlaubnis für etwas, das an anderer Stelle strafbar ist, wäre in sich widersprüchlich. Ich sehe darin den juristischen Kern. Was Angst im Training anrichtet, steht in Ängstlicher Hund.
Der Maßstab für Diensthunde
Zum Schluss formulieren BTK und TVT einen positiven Anspruch. Diensthunde stünden generell im Fokus der Öffentlichkeit.
Ihre Ausbildung, Erziehung und ihr Training müssten der aktuellen wissenschaftlichen Verhaltensbiologie einschließlich Lerntheorie entsprechen und mit ausschließlich tierschutzgerechten Methoden erfolgen.
Der tierschutzkonforme Einsatz sei von hohem allgemeinem Interesse, auch im Sinne einer staatlichen Vorbildfunktion. Ich halte diesen Punkt für den stärksten der ganzen Stellungnahme: Wer Regeln durchsetzt, sollte sie zuerst selbst einhalten. Wie du die Signale eines Hundes liest, steht in Hundekommunikation.
Was das für Halter bedeutet
Der praktische Ertrag ist einfach. Mit der geltenden Gesetzeslage sind laut Stellungnahme alle Hunde vor dem Einsatz tierschutzwidriger Maßnahmen in Ausbildung, Erziehung und Training rechtlich geschützt. Das Tierschutzgesetz bildet dafür den Rahmen.
Wer im Training auf ein Hilfsmittel stößt, das über Schmerz oder Schreck wirkt, muss keine Fachdiskussion führen. Ich verweise dann schlicht auf die Rechtslage, die eindeutig ist.
Für den Alltag zählt die Alternative. Aufbauendes Training braucht Zeit, klare Signale und Wiederholung — es funktioniert, aber nicht über Nacht. Was Hunde dabei körperlich leisten, steht in Täglicher Auslauf.
Fazit: Kriegshunde sind ein historischer Begriff — heute geht es um Diensthunde bei Bundeswehr, Polizei und Zoll. Die aktuelle Diskussion entstand 2021, als das Land Niedersachsen eine Ausnahme von § 3 Nummer 5 Tierschutzgesetz für Diensthunde beantragte. Bundestierärztekammer und TVT lehnten das ab und begründeten es mit dem Staatsziel Tierschutz nach Art. 20a GG, dem daraus folgenden Verschlechterungsverbot und dem Straftatbestand des § 17 Nummer 2b TierSchG. Seit dem 1. Januar 2022 verbietet § 2 Absatz 5 Tierschutz-Hundeverordnung schmerzhafte Trainingsmittel für alle Hunde.
Häufige Fragen zu Kriegs- und Diensthunden
Was waren Kriegshunde?
Hunde, die in Konflikten als Wach-, Melde-, Sanitäts- und Transporttiere eingesetzt wurden.
Gibt es sie heute noch?
Der Begriff ist historisch. Heute spricht man von Diensthunden bei Bundeswehr, Polizei und Zoll.
Worum geht die heutige Diskussion?
Um die Frage, ob Diensthunde härter ausgebildet werden dürfen als Privathunde.
Wer hat das gefordert?
Ein Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen von Dezember 2021, BR-Drucksache 838/21.
Wie haben die Fachverbände reagiert?
BTK und TVT lehnten den Antrag aus fachlichen Gründen ab.
Was ist das Verschlechterungsverbot?
Seit 2002 ist Tierschutz Staatsziel nach Art. 20a GG — das Schutzniveau darf nicht sinken.
Was gilt seit dem 1. Januar 2022?
Stachelhalsbänder und andere schmerzhafte Mittel sind bei Ausbildung und Training verboten.
Für welche Hunde gilt das?
Für alle Hunde — die Verordnung macht keine Ausnahme.
Was ist an einem kurzfristigen Reiz problematisch?
Der Begriff ist nicht konkret genug und kann bei Wiederholung strafbar sein.
Welche Strafnorm ist gemeint?
§ 17 Nr. 2b TierSchG — länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen.
Welche Anforderungen gelten für Diensthunde?
Ausbildung nach aktueller Verhaltensbiologie und ausschließlich tierschutzgerechten Methoden.
Warum betonen die Verbände die Öffentlichkeit?
Weil sie dem Staat eine Vorbildfunktion zuschreiben.
Quellen
- Gemeinsame Stellungnahme von Bundestierärztekammer und TVT zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Diensthunde), 17.01.2022
- Tierschutzgesetz § 3 – Verbotene Handlungen
Über den Autor

Kevin Roth
Co-Gründer von Lucky Pets
Die Idee hinter Lucky Pets entstand aus der Erfahrung, dass viele Alltagsbeschwerden bei Hunden falsch behandelt oder einfach ausgesessen werden. Unser Ziel war eine Lösung, die im Alltag wirklich funktioniert, ohne Stress für Hund und Halter.
Gemeinsam mit Tierärzten und Ernährungsexperten entwickeln wir Ergänzungsfutter mit pflanzlichen Zutaten, das du deinem Hund einfach zum Futter gibst. In Deutschland hergestellt — und von über 80.000 Hundehaltern im Alltag erprobt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine tierärztliche und keine rechtliche Beratung. Maßgeblich sind die geltenden Gesetze und Verordnungen.
