Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft: 23.08.2026 · Lesezeit: 6 Minuten
Das Wichtigste in Kürze
- 🔴 Im Gesetz heißt es Verhaltensprüfung, nicht Wesenstest.
- Geprüft werden übersteigerte, nicht vertretbare Aggressionen.
- In NRW gilt ein Hund ab 40 cm oder 20 kg als großer Hund.
- Hunderecht ist Ländersache — andere Bundesländer regeln es anders.
Der Begriff Wesenstest steht in keinem Gesetz. Was Behörden verlangen, heißt Verhaltensprüfung — und prüft etwas deutlich Engeres, als der Name Wesenstest vermuten lässt.
Die kurze Antwort
Eine behördliche Prüfung, die übersteigerte Aggression aufdecken soll. Nicht das ganze Wesen des Hundes, sondern das Verhalten in kritischen Situationen.
🔴 Der entscheidende Punkt
Alles hier gilt für Nordrhein-Westfalen. In jedem Bundesland stehen andere Regeln im Gesetz.
Was tatsächlich geprüft wird
Die Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz halten fest, dass es nicht um die Überprüfung des Wesens des Hundes in seiner Gesamtheit geht. Ziel ist das Erkennen übersteigerter, nicht vertretbarer Aggressionen.

Ich halte diese Präzisierung für den wichtigsten Satz der ganzen Vorschrift, weil sie den Erwartungen vieler Halter widerspricht.
Ich rate dazu, vorher bei der zuständigen Behörde nachzufragen, welche Stelle in deinem Kreis prüft. Die Antwort spart oft Wochen.
Gearbeitet wird mit Reizen und Situationen, die in der Vergangenheit als Auslöser für Beißunfälle ermittelt wurden. Der Prüfungsablauf ist also nicht willkürlich zusammengestellt, sondern folgt dem, was in der Praxis schiefgegangen ist.
Aus meiner Erfahrung nehmen Halter genau diese Einschränkung nicht ernst genug. Ein schüchterner oder nervöser Hund fällt nicht automatisch durch — es geht um Aggression, nicht um Souveränität. Wie du Anspannung überhaupt erkennst, steht in Stress beim Hund erkennen.
🔴 Wen es in NRW betrifft

Das Landeshundegesetz NRW unterscheidet drei Gruppen. Als gefährlich gelten nach § 3 Absatz 2 Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
Kreuzungen sind dabei Hunde, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen muss der Halter nachweisen, dass keine solche Kreuzung vorliegt — die Beweislast liegt also nicht bei der Behörde.
Nach dem Landeshundegesetz NRW, Fassung vom 27.09.2016.
Die dritte Gruppe trifft potenziell jeden. Als im Einzelfall gefährlich gilt unter anderem ein Hund, der einen Menschen gebissen hat, sofern das nicht zur Verteidigung bei einer Straftat geschah. Ebenso ein Hund, der einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen hat oder einen anderen Hund gebissen hat, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
Wann eine Prüfung nötig wird
Nach § 5 Absatz 3 kann die Behörde für gefährliche Hunde auf Antrag eine Befreiung von der Anleinpflicht erteilen. Voraussetzung ist, dass der Halter nachweist: Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist nicht zu befürchten. Dieser Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei der für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.

Wer sie abnimmt, hängt von der Gruppe ab. Bei gefährlichen Hunden nach § 3 Absatz 2 ist es die amtliche Tierärztin oder der amtliche Tierarzt. Für die Rassen nach § 10 kann die Prüfung auch von einer anerkannten sachverständigen Person oder Stelle durchgeführt werden.
🔴 Was Halter oft übersehen
- Die Erlaubnis kann befristet erteilt werden.
- Bei Zweifeln kann die Behörde eine Wiederholung der Verhaltensprüfung fordern.
- Große Hunde ab 40 cm oder 20 kg sind in NRW anzeigepflichtig.
- Für sie sind Sachkunde, Zuverlässigkeit, Mikrochip und Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
- Ein bestandener Test ersetzt keine dieser Pflichten.
Zur Grundlagenarbeit im Alltag: Hundeschule.
Wie du dich sinnvoll vorbereitest
Meine langjährige Erfahrung mit solchen Terminen sagt: Vorbereiten heißt Alltag üben, nicht Prüfung trainieren. Geprüft werden Situationen, die im echten Leben zu Beißunfällen geführt haben — Begegnungen, plötzliche Geräusche, Menschen in Bewegung. Wer das im Alltag sauber hat, hat es auch im Termin. Wo die Leine dabei zum Thema wird, zeigt Hund zieht an der Leine.
Zwei praktische Punkte helfen zusätzlich. Erstens: die Unterlagen vorher zusammenstellen, also Nachweise zu Chip, Versicherung und Sachkunde. Zweitens: keinen übermüdeten oder unterforderten Hund zum Termin bringen. Passende Auslastung dafür sammelt Hundespielzeug.
Und noch einmal deutlich: Diese Regeln stammen aus Nordrhein-Westfalen. Andere Bundesländer führen andere Rasselisten, andere Gewichtsgrenzen und andere Prüfungspflichten. Vor jedem Umzug lohnt der Blick ins Landesrecht. Wenn Angst der eigentliche Auslöser ist, hilft Trennungsangst beim Hund beim Einordnen.
Fazit: Der Wesenstest heißt im Gesetz Verhaltensprüfung. Er prüft nicht das Wesen in seiner Gesamtheit, sondern übersteigerte, nicht vertretbare Aggressionen — anhand von Reizen und Situationen, die als Auslöser für Beißunfälle bekannt sind. In Nordrhein-Westfalen betrifft er Halter gefährlicher Hunde nach § 3 Absatz 2, die eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen, sowie die in § 10 gelisteten Rassen. Abgenommen wird er von der amtlichen Tierärztin oder dem amtlichen Tierarzt, bei § 10 auch von anerkannten Sachverständigen. Große Hunde ab 40 Zentimeter oder 20 Kilogramm sind zusätzlich anzeigepflichtig. Alles das ist Landesrecht.
Häufige Fragen zum Wesenstest
🔴 Heißt das offiziell Wesenstest?
Nein. Im Gesetz heißt es Verhaltensprüfung. Wesenstest ist der umgangssprachliche Begriff dafür.
Was wird geprüft?
Nicht das Wesen in seiner Gesamtheit, sondern übersteigerte, nicht vertretbare Aggressionen.
Mit welchen Situationen wird gearbeitet?
Mit Reizen und Situationen, die in der Vergangenheit als Auslöser für Beißunfälle ermittelt wurden.
Wer muss überhaupt antreten?
In Nordrhein-Westfalen Halter gefährlicher Hunde, die eine Befreiung von der Anleinpflicht beantragen — und Halter der in § 10 gelisteten Rassen.
🔴 Welche Rassen gelten in NRW als gefährlich?
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen.
Welche Rassen stehen zusätzlich in § 10?
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.
Kann jeder Hund als gefährlich eingestuft werden?
Ja, im Einzelfall. Etwa nach einem Biss in einen Menschen oder wenn ein Hund einen anderen Hund ohne Angriff verletzt hat.
Wer nimmt die Prüfung ab?
Bei gefährlichen Hunden nach § 3 die amtliche Tierärztin oder der amtliche Tierarzt. Bei Rassen nach § 10 auch anerkannte Sachverständige oder sachverständige Stellen.
🔴 Gilt das bundesweit?
Nein. Hunderecht ist Ländersache — die hier genannten Regeln gelten für Nordrhein-Westfalen.
Ab wann ist mein Hund ein großer Hund?
In NRW ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilogramm im ausgewachsenen Zustand.
Was gilt für große Hunde?
Anzeigepflicht bei der Behörde, dazu Sachkunde, Zuverlässigkeit, Mikrochip und Haftpflichtversicherung.
Kann die Prüfung wiederholt werden müssen?
Ja. Die Erlaubnis kann befristet erteilt werden. Bei Zweifeln fordert die Behörde eine Wiederholung.
Quellen
- Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW), Fassung vom 27.09.2016 – recht.nrw.de
- Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) – recht.nrw.de
Über den Autor

Kevin Roth
Co-Gründer von Lucky Pets
Die Idee hinter Lucky Pets entstand aus der Erfahrung, dass viele Alltagsbeschwerden bei Hunden falsch behandelt oder einfach ausgesessen werden. Unser Ziel war eine Lösung, die im Alltag wirklich funktioniert, ohne Stress für Hund und Halter.
Gemeinsam mit Tierärzten und Ernährungsexperten entwickeln wir Ergänzungsfutter mit pflanzlichen Zutaten, das du deinem Hund einfach zum Futter gibst. In Deutschland hergestellt — und von über 80.000 Hundehaltern im Alltag erprobt.
Dieser Ratgeber ersetzt keine tierärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das Hundegesetz des jeweiligen Bundeslandes und die Auskunft der zuständigen Behörde.
