Begleithund: Prüfung und Abgrenzung zum Assistenzhund

Begleithund: Prüfung und Abgrenzung zum Assistenzhund

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft: 25.08.2026 · Lesezeit: 10 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Begleithundprüfung: Mindestalter 15 Monate.
  • Im VDH gilt seit 2012 die FCI-Prüfungsordnung.
  • Assistenzhunde sind etwas ganz anderes — sie sind eigens verordnet.
  • Die AHundV kennt fünf Assistenzhundearten.

Drei Begriffe werden ständig vermischt. Zwei davon sind klar definiert. Genau das hilft beim Sortieren.

Die kurze Antwort

Ein Begleithund hat eine Prüfung des VDH bestanden. Ein Assistenzhund unterstützt einen Menschen mit Behinderungen und ist gesetzlich geregelt.

Der entscheidende Punkt

Die Begleithundprüfung ist ein Sportnachweis. Sie verleiht keinerlei Zutrittsrechte.

Was die Begleithundprüfung ist

Der VDH beschreibt die Rahmenbedingungen knapp. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate.

Wacher Hund mit Geschirr sitzt im Freien
Die Begleithundprüfung ist ab 15 Monaten möglich. Foto: Kreuzschnabel / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Zur eindeutigen Feststellung der Identität ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Ohne diesen Nachweis geht es nicht.

Seit 2012 gilt im VDH die Internationale Prüfungsordnung der FCI. Damit ist die Prüfung über Landesgrenzen hinweg vergleichbar.

Abgelegt wird sie bei einem prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsverein. Dort gibt es auch den VDH-Leitfaden dazu. Aus meiner Erfahrung ist die Prüfung ein guter Einstieg in jeden weiteren Hundesport. Mehr dazu in Rally Obedience.

Was ein Assistenzhund ist

Hier wird es rechtlich verbindlich. Die Assistenzhundeverordnung teilt Assistenzhunde in § 3 nach ihren Hilfeleistungen ein.

Genannt sind fünf Arten. Der Blindenführhund unterstützt Menschen mit Blindheit oder einer Beeinträchtigung des Sehvermögens.

Eine Frau sitzt im Freien neben einem wachen Hund
Im Verkehrsteil zählt Gelassenheit mehr als Gehorsam. Foto: Susann Schweden / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Der Mobilitätsassistenzhund hilft Menschen mit motorischer Beeinträchtigung. Der Signalassistenzhund unterstützt Menschen mit akustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung.

Art nach § 3 AHundV Für Menschen mit
Art nach § 3 AHundVBlindenführhund Für Menschen mitBlindheit oder Sehbeeinträchtigung
Art nach § 3 AHundVMobilitätsassistenzhund Für Menschen mitmotorischer Beeinträchtigung
Art nach § 3 AHundVSignalassistenzhund Für Menschen mitakustischer Wahrnehmungsbeeinträchtigung
Art nach § 3 AHundVWarn- und Anzeige-Assistenzhund Für Menschen mitStoffwechselerkrankungen, Allergie, Anfallserkrankungen
Art nach § 3 AHundVPSB-Assistenzhund Für Menschen mitpsychosozialen Beeinträchtigungen

Einteilung nach § 3 Absatz 1 der Assistenzhundeverordnung.

Für Hunde mit mehreren Aufgaben gibt es eine klare Regel. Sie werden nach dem Schwerpunkt ihrer Hilfeleistungen bezeichnet.

Welche Hunde dafür infrage kommen

Die Verordnung regelt die Eignung in § 9 sehr genau. Vier Punkte daraus sind für Halter besonders greifbar.

Erstens muss die gesundheitliche Eignung innerhalb der letzten drei Monate festgestellt worden sein. Attest, Befunderhebungsbogen und weitere Ergebnisse müssen vorliegen.

Zweitens muss der Hund nach Einschätzung der Ausbildungsstätte zur jeweiligen Art passen. Bewertet werden dabei körperliche Beschaffenheit, Rasse und äußere Erscheinung.

Wacher Hund wird von einer Tierärztin versorgt
Assistenzhunde brauchen ein aktuelles Gesundheitsattest. Foto: Wikimedia Commons, Public domain

Drittens gilt ein hartes Ausschlusskriterium. Der Hund darf noch kein Training zum Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert haben.

Viertens darf eine Hündin nicht zur Zucht eingesetzt werden. Meine langjährige Erfahrung sagt: Der dritte Punkt überrascht am meisten, ist aber logisch. Was Schutzarbeit bedeutet, steht in Polizeihunde.

Und der Therapiehund?

Diese dritte Kategorie ist die unschärfste. Ein Therapiehund arbeitet gemeinsam mit einer Fachkraft mit fremden Menschen.

Typische Orte sind Praxen, Kliniken, Pflegeheime und Schulen. Der Hund unterstützt dabei die Arbeit der Fachkraft.

Der Unterschied zum Assistenzhund ist grundlegend. Ein Assistenzhund gehört zu einem bestimmten Menschen und gleicht dessen Beeinträchtigung aus.

Ich sehe im Alltag genau hier die meisten Missverständnisse. Ein Therapiehund hat keine Zutrittsrechte aus der Assistenzhundeverordnung. Mehr dazu in Therapiehunde.

Die drei Begriffe auf einen Blick

  • Begleithund: Prüfung im Hundesport, keine Sonderrechte.
  • Assistenzhund: gesetzlich geregelt, gleicht eine Behinderung aus.
  • Therapiehund: arbeitet mit einer Fachkraft für fremde Menschen.
  • Nur der Assistenzhund hat eine eigene Rechtsgrundlage.

Wer mit einem Begleithund Zutritt verlangt, beruft sich auf etwas, das es so nicht gibt.

Was die Prüfung praktisch bringt

Auch ohne Sonderrechte ist die Prüfung nützlich. Sie ist bei vielen Vereinen Voraussetzung für weiteren Hundesport.

In einigen Bundesländern kann sie zudem Erleichterungen bringen. Das ist Landesrecht und unterscheidet sich deutlich. Was in Bayern gilt, gilt in Niedersachsen womöglich nicht. Frag deshalb bei deiner Gemeinde nach, bevor du dir davon etwas versprichst.

Für den Alltag zählt aber etwas anderes. Der Weg zur Prüfung verlangt Grundgehorsam, Leinenführigkeit und Sicherheit im Straßenverkehr. Mehr dazu in Erziehung des Hundes.

Mir ist wichtig, dass niemand die Prüfung als Ziel missversteht. Sie ist ein Zwischenstand, kein Abschluss.

Wie du dich vorbereitest

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Der eine findet auf dem Platz statt, der andere im öffentlichen Verkehr.

Auf dem Platz geht es um Grundgehorsam an der Leine und ohne. Dazu kommen Sitz, Platz und der Abruf.

Im Verkehrsteil zählt Gelassenheit. Der Hund begegnet Fußgängern, Radfahrern, Autos und anderen Hunden.

Ich rate dazu, den zweiten Teil früh zu üben. Er scheitert seltener am Gehorsam als an der Aufregung. Wie du Erregung senkst, steht in Stress beim Hund.

Ein praktischer Hinweis noch zum Papier. Chip oder Tätowierung müssen vorher eingetragen sein, sonst ist am Prüfungstag Schluss. Meine langjährige Erfahrung mit Prüfungsanmeldungen sagt: Genau daran scheitern Teams, bevor sie überhaupt angetreten sind. Prüfe die Unterlagen deshalb zwei Wochen vorher, nicht am Vorabend.

Fazit: Die Begleithundprüfung des VDH setzt ein Mindestalter von 15 Monaten und eine eindeutige Kennzeichnung per Chip oder Tätowierung voraus, seit 2012 gilt dafür die Internationale Prüfungsordnung der FCI. Assistenzhunde sind etwas anderes. Die Assistenzhundeverordnung teilt sie in § 3 in fünf Arten ein. In § 9 verlangt sie unter anderem eine gesundheitliche Eignung, die innerhalb der letzten drei Monate festgestellt wurde. Ein Hund, der bereits ein Training zum Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert hat, kommt nicht infrage.

Häufige Fragen zum Begleithund

Was ist ein Begleithund?

Ein Hund, der die Begleithundprüfung des VDH bestanden hat.

Ab welchem Alter ist die Prüfung möglich?

Das Mindestalter beträgt 15 Monate.

Was brauche ich zur Anmeldung?

Einen Chip oder eine Tätowierung zur eindeutigen Identität des Hundes.

Welche Ordnung gilt?

Im VDH seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI.

Wo lege ich die Prüfung ab?

Bei einem prüfungsberechtigten VDH-Mitgliedsverein.

Ist ein Begleithund dasselbe wie ein Assistenzhund?

Nein. Assistenzhunde sind in der Assistenzhundeverordnung eigens geregelt.

Welche Assistenzhundearten gibt es?

Blindenführ-, Mobilitätsassistenz-, Signalassistenz-, Warn- und Anzeige- sowie PSB-Assistenzhunde.

Was ist ein PSB-Assistenzhund?

Ein Assistenzhund für Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen.

Was gilt bei mehreren Aufgaben?

Die Bezeichnung richtet sich nach dem Schwerpunkt der Hilfeleistungen.

Welcher Hund darf kein Assistenzhund werden?

Einer, der bereits ein Training zum Schutz-, Wach- oder Herdenschutzhund absolviert hat.

Wie aktuell muss das Gesundheitsattest sein?

Die gesundheitliche Eignung muss innerhalb der letzten drei Monate festgestellt sein.

Dürfen Zuchthündinnen Assistenzhunde sein?

Nein. Eine Hündin darf dafür nicht zur Zucht eingesetzt werden.

Quellen

Über den Autor

Kevin Roth, Co-Gründer von Lucky Pets

Kevin Roth

Co-Gründer von Lucky Pets

Die Idee hinter Lucky Pets entstand aus der Erfahrung, dass viele Alltagsbeschwerden bei Hunden falsch behandelt oder einfach ausgesessen werden. Unser Ziel war eine Lösung, die im Alltag wirklich funktioniert, ohne Stress für Hund und Halter.

Gemeinsam mit Tierärzten und Ernährungsexperten entwickeln wir Ergänzungsfutter mit pflanzlichen Zutaten, das du deinem Hund einfach zum Futter gibst. In Deutschland hergestellt — und von über 80.000 Hundehaltern im Alltag erprobt.

Dieser Ratgeber ersetzt keine tierärztliche Beratung. Vor jeder Prüfung gehört der Hund tierärztlich beurteilt.