Hund abgeben: was erlaubt ist und was verboten bleibt

Hund abgeben: was erlaubt ist und was verboten bleibt

Stand: August 2026 · Zuletzt geprüft: 26.08.2026 · Lesezeit: 9 Minuten

Das Wichtigste in Kürze

  • Einen Hund abzugeben ist erlaubt.
  • Aussetzen und Zurücklassen verbietet § 3 Tierschutzgesetz.
  • Impfpass, Chipnummer und ehrliche Auskunft gehören zur Übergabe.
  • Was ein Tierheim verlangt, legt jedes Haus selbst fest.

Diese Suche startet fast niemand freiwillig. Meist steht eine Diagnose dahinter, eine Trennung, eine gekündigte Wohnung. Manchmal ist es auch nur die blanke Erschöpfung nach Monaten, in denen nichts mehr gepasst hat.

Die kurze Antwort

Du darfst deinen Hund abgeben. Strafbar ist es, ihn irgendwo zurückzulassen.

Der entscheidende Punkt

Wer einen Hund in gute Hände gibt, erfüllt seine Pflicht als Halter. Er bricht sie nicht.

Abgeben ist erlaubt, aussetzen ist eine Straftat

Du machst dich nicht strafbar, wenn du deinen Hund weitergibst. Das Gesetz sagt an dieser Stelle etwas ganz anderes.

Wacher älterer Hund liegt ruhig im Freien
Ein älterer Hund merkt sofort, dass sich gerade etwas verändert. Foto: Marek Ślusarczyk (Tupungato) Photo portfolio / Wikimedia Commons, CC BY 3.0

Verboten ist nach § 3 Tierschutzgesetz, „ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen". Gemeint ist damit das Zurücklassen, „um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen".

Die Grenze verläuft also nicht zwischen Behalten und Weggeben. Sie verläuft dort, wo niemand mehr Verantwortung übernimmt.

Aus meiner Erfahrung trifft dieser eine Satz viele Leser mitten ins Herz. Sie haben monatelang mit sich gerungen. Der Weg war die ganze Zeit offen.

Warum das Abgeben verantwortlich sein kann

Wer ein Tier hält, muss es „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen". So steht es in § 2 Tierschutzgesetz.

Daneben steht eine zweite Pflicht im selben Paragrafen. Ein Halter muss über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Daraus folgt der Gedanke, der in den meisten Ratgebern fehlt. Wer diese Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann, handelt richtig, wenn er den Hund weitergibt.

Ein Hund, der jeden Tag zwölf Stunden allein wartet, ist schlechter dran als einer bei berufstätigen Nachbarn mit Zeit. Das ist keine Ausrede. Das ist die Rechnung, auf die es ankommt.

Bevor du abgibst: Was sich manchmal noch lösen lässt

Manche Gründe halten nur ein paar Monate an. Eine Reha, ein Klinikaufenthalt, die Wochen zwischen zwei Wohnungen.

Für genau solche Fälle gibt es Pflegestellen und Betreuung auf Zeit. Frag im Tierheim danach. Frag auch im Verein, im Freundeskreis, in der Nachbarschaft.

Ein Mensch hält einen wachen Hund im Freien im Arm
Der Abschied fällt schwer. Falsch ist er deshalb nicht. Foto: Wikimedia Commons, CC0

Steckt ein Verhaltensproblem dahinter, lohnt ein zweiter Anlauf mit fachlicher Hilfe. Sehr vieles davon ist Training und kein fester Charakterzug — die Grundlagen stehen in Hund erziehen.

Und sprich vorher mit deiner Tierarztpraxis. Hinter plötzlicher Unruhe, Unsauberkeit oder Aggression steckt manchmal ein körperlicher Grund.

Mein Tipp: Schreib in zehn Minuten auf, was genau nicht mehr geht. Oft ist es nur ein Punkt des Tages, nicht der ganze Hund.

Wenn die Entscheidung feststeht: die drei Wege

Drei Wege stehen dir offen. Jeder davon hat seine Besonderheiten.

  • Das örtliche Tierheim. Es nimmt Hunde auf, prüft Interessenten und vermittelt weiter.
  • Die Rasse-Nothilfe. Vereine für eine bestimmte Rasse kennen deren Besonderheiten ganz genau.
  • Die direkte Vermittlung. Du suchst selbst neue Halter und übergibst persönlich.

Was ein Tierheim voraussetzt, ist von Haus zu Haus verschieden. Ob Kosten anfallen, wie lange es dauert, welche Papiere nötig sind — das erfährst du nur dort. Ein Telefonanruf klärt in fünf Minuten mehr als jede Internetrecherche.

Die direkte Vermittlung gibt dir die meiste Kontrolle. Sie kostet dich aber auch am meisten Zeit und Aufmerksamkeit. Wer sie wählt, sollte Absagen erteilen können.

Und noch etwas gehört dazu: Ein Hund, der die Familie wechselt, braucht Wochen. Wie stark Herkunft und Vorgeschichte nachwirken, zeigt Verhalten von Straßenhunden.

Was du den neuen Haltern mitgeben musst

Alles, was du über den Hund weißt, gehört auf den Tisch. Fünf Dinge davon sind Pflicht.

  • Den Impfpass mit allen Eintragungen.
  • Die Chipnummer samt Nachweis der Registrierung.
  • Futter, Menge und Zeiten, am besten aufgeschrieben.
  • Befunde, Diagnosen, Medikamente.
  • Das Verhalten, ehrlich beschrieben.

Ehrlichkeit über Probleme ist Pflicht. Sie ist keine Option, über die man je nach Lage entscheidet.

Wacher weißer Hund wird mit dem Stethoskop untersucht
Was ein Hund an Vorerkrankungen mitbringt, gehört ehrlich weitergesagt. Foto: Nenad Stojkovic / Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Ein verschwiegenes Problem kommt zurück. Entweder steht der Hund nach zwei Wochen wieder bei dir. Oder er wandert zum nächsten Halter weiter, dann zum übernächsten.

Ich sage das so deutlich, weil ich die Gegenrichtung oft gesehen habe. Wer den Beißvorfall vorher nennt, findet trotzdem Leute. Nur eben die richtigen.

Der Impfstatus gehört ebenfalls schriftlich dazu. Was in einen vollständigen Pass gehört, steht in Impfung beim Hund.

Warum die Chipnummer umgemeldet gehört

Der Chip unter der Haut speichert nichts weiter als eine Zahlenfolge. Diese Zahlenfolge allein hilft niemandem weiter.

Erst der Eintrag in einem Haustierregister verbindet sie mit einem Menschen. Steht dort weiter dein Name, klingelt nach Jahren dein Telefon.

Der umgekehrte Fall wiegt schwerer. Läuft der Hund bei den neuen Haltern weg, führt der alte Eintrag den Finder zu dir statt zu ihnen.

Meldet die Nummer deshalb am Tag der Übergabe um. Wie Kennzeichnung und Registrierung zusammenspielen, erklärt Der Hunde-Chip.

Denk auch an die Nebensachen. Die Hundesteuer läuft weiter, solange niemand sie abmeldet. Dasselbe gilt für die Haftpflicht.

Wovor du dich schützen musst

Diese Anzeichen sprechen gegen eine Übergabe

  • Der Interessent beantwortet keine Fragen zu seinem Alltag.
  • Er will den Hund sofort mitnehmen, am besten heute noch.
  • Er nennt weder Adresse noch Festnetznummer.
  • Ihn interessieren die Papiere mehr als der Hund selbst.

Bei einem einzigen dieser Punkte lohnt es sich, freundlich abzusagen.

Eine Anzeige mit dem Wort kostenlos zieht genau die falschen Leute an. Ich rate deshalb immer zu einer Schutzgebühr, so klein sie auch ausfallen mag.

Stell Fragen, die man nicht in einem Wort beantwortet. Wer arbeitet wie lange? Wer geht mittags raus? Gibt es kleine Kinder im Haus? Was passiert im Urlaub?

Meine langjährige Erfahrung mit solchen Übergaben geht in eine klare Richtung. Wer ehrlich sucht, antwortet gern und ausführlich.

Und fahr hin. Ein Besuch am Gartenzaun sagt mehr als zwanzig Textnachrichten.

Was rechtlich gar nicht geht

Im Wald anbinden. An der Raststätte absetzen. Nachts vor dem Tierheim festmachen und wegfahren.

All das fällt unter dasselbe Verbot: aussetzen oder zurücklassen, um sich der Halterpflicht zu entziehen. Eine Anzeige ist dabei nur die eine Folge.

Warum der Gesetzgeber hier so streng ist, steht gleich im ersten Paragrafen. § 1 Tierschutzgesetz nennt als Zweck, das Leben eines Tieres als Mitgeschöpf zu schützen. Der zweite Satz dort lautet: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Ein ausgesetzter Hund im Wald erfüllt diese Beschreibung in jeder Hinsicht. Er versteht nicht, was passiert. Er wartet.

Fazit: Abgeben ist kein Verrat. Verboten ist es nur, den Hund sich selbst zu überlassen. Wer einen guten Platz sucht, ehrlich über den Hund spricht und die Chipnummer ummeldet, hat alles richtig gemacht.

Häufige Fragen zur Abgabe eines Hundes

Darf ich meinen Hund überhaupt abgeben?

Ja. Verboten ist es, ihn auszusetzen oder irgendwo zurückzulassen.

Was kostet die Abgabe im Tierheim?

Das legt jedes Haus selbst fest. Ruf dort an, bevor du hinfährst.

Wie lange dauert es, bis ein Platz frei wird?

Auch das ist örtlich verschieden. Nur das Tierheim vor Ort kann dir das sagen.

Mache ich mich strafbar?

Durch die Abgabe nicht. Strafbar ist das Aussetzen nach § 3 Tierschutzgesetz.

Muss ich Krankheiten angeben?

Ja. Ein verschwiegener Befund bringt den Hund am Ende zurück zu dir.

Wer meldet die Chipnummer um?

Am besten ihr beide gemeinsam, direkt am Tag der Übergabe.

Ist eine Schutzgebühr sinnvoll?

Ja. Sie hält Leute fern, die einen Hund nur mitnehmen, weil er nichts kostet.

Was gebe ich alles mit?

Impfpass, Chipnummer, Futterplan, Befunde und eine ehrliche Beschreibung des Hundes.

Kann ich den Hund später zurückholen?

Nach der Übergabe entscheidet der neue Halter. Klärt so etwas vorher schriftlich.

Gibt es Betreuung nur auf Zeit?

Ja, über Pflegestellen. Frag im Tierheim oder in einem Verein danach.

Und wenn das Problem das Verhalten ist?

Vieles davon lässt sich trainieren. Ein Termin in einer Hundeschule lohnt fast immer.

Wie finde ich gute neue Halter?

Stell Fragen zum Alltag. Fahr hin. Nimm dir Zeit für die Übergabe.

Quellen

Über den Autor

Kevin Roth, Co-Gründer von Lucky Pets

Kevin Roth

Co-Gründer von Lucky Pets

Die Idee hinter Lucky Pets entstand aus der Erfahrung, dass viele Alltagsbeschwerden bei Hunden falsch behandelt oder einfach ausgesessen werden. Unser Ziel war eine Lösung, die im Alltag wirklich funktioniert, ohne Stress für Hund und Halter.

Gemeinsam mit Tierärzten und Ernährungsexperten entwickeln wir Ergänzungsfutter mit pflanzlichen Zutaten, das du deinem Hund einfach zum Futter gibst. In Deutschland hergestellt — und von über 80.000 Hundehaltern im Alltag erprobt.

Dieser Ratgeber ersetzt keine tierärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. Über Gesundheit und Befunde deines Hundes spricht deine Tierarztpraxis mit dir.